Privilegien und Immunitäten

Schon seit vielen Jahrzehnten beherbergt die Schweiz internationale Organisationen. Sie verfügt über den juristischen Rahmen und die Instrumente, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass die Arbeits- und Lebensbedingungen den Anforderungen der internationalen Organisationen und deren Mitarbeitenden entsprechen.

Als Gaststaat hat die Schweiz 2007 das Gaststaatgesetz angenommen, das den allgemeinen Rahmen für die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen festlegt, die den internationalen Organisationen in der Schweiz gewährt werden.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) koordiniert die Unterstützung der Schweiz für die internationale Zusammenarbeit in Genf über die ständige Mission der Schweiz in Genf, unter der Leitung von Botschafter Valentin Zellweger, und über die Abteilung Vereinte Nationen und internationale Organisationen (AIO)  unter der Leitung von Botschafter Mirjana Spoljaric Egger.

Kontakt ständige Mission der Schweiz in Genf

Privilegien und Immunitäten: FAQ von EDA